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Technischer Handel Gräfe
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AGB der THG

STAND 2010

1. Allgemein

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch dann wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur

Rechtswirksamkeit der Textform durch uns, einschließlich evtl. Änderungen und Nebenabsprachen.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wird.

3. Preise

Die Preise gelten in Euro und sind bei einer Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss verbindlich. Bei

einem späteren Liefertermin sind wir zu einer Preisangleichung berechtigt, wenn nach Vertragsabschluss Änderungen

der dem Angebot zugrunde liegenden Verhältnisse, insbesondere der Materialpreis, Löhne und öffentliche Abgaben usw.

eintreten.

4. Lieferfristen

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen,

insbesondere Streik und Aussperrung im eignen Betrieb sowie unabhängig von der Rechtmäßigkeit der

Arbeitskampfmaßnahmen im Drittbetrieb, sofern uns keine Übernahme-, Vorsorge- oder Anwendungsverschulden trifft.

Ebenso bei Höherer Gewalt. In einem solchen Fall sind wir berechtigt von einem Liefervertrag zurück zu treten. Über

Nichtverfügbarkeiten werden wir in einem solchen Fall unseren Vertragspartner unverzüglich informieren und vom

Vertrag zurücktreten und die bereits erbrachten Leistungen zurückführen.

5. Versand

Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Transportschäden

wie Bruch, Diebstahl usw. haften wir nicht.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Lieferers „ ab Werk“ Kosten für

Fracht, Verpackung, Versand und Entladung werden bis zu einem Nettowarenwert von 3.000,-- Euro dem Besteller in

Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der THG nicht enthalten und wird in den

Rechnungen gesondert ausgewiesen. Es gilt der Mehrwertsteuersatz am Tage der Auslieferung.

Die Zahlungsbedingungen ist Bestanteil der einzelnen Rechnungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,

Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Regelung von fünf Prozent über dem Basiszinssatz geltend zu machen.

Die Aufrechnung der Käufers mit fälligen Zahlungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit nicht unbestritten oder

rechtskräftig festgestellte Forderungen betroffen sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Schecks bis

zu der Einlösung.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer nur unter den nachstehenden Bedingungen berechtigt, die Ware im

ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten, zu vermischen oder zu veräußern; er ist nicht befugt, die

Waren vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der

Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Ware verarbeitet und / oder vermischt wird. Er erstreckt sich sodann

anteilig auf das durch die Verarbeitung und / oder Vermischung entstandene neue Produkt. Die Geldforderungen des

Käufers, die aus dem Verkauf unseres Eigentums bzw. Miteigentums oder bei der Verarbeitung im Rahmen eines

Werksliefervertrages gegenüber seinen Abnehmern entstehen, gelten von ihm im Zeitpunkt der Verkaufes bzw. der

Verarbeitung bis zur Höhe unserer ihm für diese Lieferung berechneten Forderung bzw. Teilforderung mit Vorrang vor

dem Rest als an uns abgetreten. Bis zum Widerruf, der nur bei Nichteinhaltung seiner Zahlungsverpflichtung und

gegenüber ausgesprochen wird, ist der Käufer jedoch befugt, die Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung

anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns über jeden Zugriff Dritter auf die uns aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts

gehörenden Ware und die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich zu unterrichten.

8. Mängelrüge

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung durch den Verkäufer zu untersuchen.

Beanstandungen sind dem Verkäufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.

Ist der Käufer Verbraucher, gilt dies nur für offensichtliche Mängel. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten

verliert der Käufer sämtliche Mängelansprüche.

Bei Mangelhaftigkeit der Ware erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung der Ersatzlieferung. Ein Anspruch des Käufers

auf Ersatzlieferung besteht nicht. Sind sowohl Nacherfüllung, als auch Ersatzlieferung mit unverhältnismäßigen Kosten

im sinne des § 439 Abs. 3 BGB verbunden, sind wir berechtigt, beide Arten der Nacherfüllung zu verweigern. Schlägt die

Nacherfüllung fehl oder wird sie von uns berechtigterweise verweigert, kann der Käufer die Rückgängigmachung des

Vertrages (Rücktritt) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Schadensersatzansprüche des

Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir, unsere gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen eines uns zurechenbaren

Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Haftung verpflichtet sind. Für sonstige

ist jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Unsere Beratungen erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen und entsprechen unserem besten Wissen;

hieraus können jedoch keine Ansprüche gegen uns bei Anwendung unserer Produkte und den dabei zu erzielenden

Ergebnissen hergeleitet werden.

9. Gewährleistungen

Für Mängel haftet der Lieferer wie folgt: Alle Waren und oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer- einen Mangel aufweisen, sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern der Mangel bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorlag. Zunächst ist dem Lieferer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

Für vom Käufer bei uns gekaufte Waren (z.B. Heizkreisverteiler, bewegliche Teile und Zubehör) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur den unmittelbaren Käufern der Ware oder Leistung zu. Abtretungen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Lahnstein. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist. In diesem Fall

richtet sich der Erfüllungsort nach der gesetzlichen Regelung.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist der

Geschäftssitz. Die gilt sowohl für Klagen, die von uns, als auch für solche, die gegen uns erhoben werden. Dies gilt nicht,

sofern der Käufer Verbraucher ist. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Beziehung zwischen uns und

dem Käufer unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bei Auslandsaufträgen können jedoch auf Antrag einer Partei

alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der

internationalen Handelskammer Paris von drei nach dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden

werden, Allen Entscheidungen sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, deren deutscher Text verbindlich ist,

zugrunde zu legen.

12. Schlussbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich

wirksame Regelung, die mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt